37°C Thermostatgeregeltes, beheizbares Prothesen-Inlay nach Baumustervorlage oder Zeichnung, mit leistungsstarkem LiPo-Akku-Heizpaket "Pro"
Heizteufels 37°C festtemperatur-thermostatgeregeltes, beheizbares "Prothesen-Inlay" liefert eine Rundherumbewärmung des Bein- oder Armstumpfs in der Prothesenaufnahme. Eine integrierte Temperaturregelung sorgt für eine gleichmäßige wie kontinuierliche Bewärmung von 37°C. Die Temperatur bleibt gleich, unabhängig vor der Umgebungstemperatur. Das Inlay ist maßgeschneidert und passt hervorragend in die Aufnahme, in die es einfach eingelegt und wieder herausgenommen werden kann. Alternativ kann das beheizbare Inlay auch für den dauerhaften Einsatz in Kunstharz eingegossen werden - je nach Absprache mit ihrem Orthopäden.
Als Stromversorgung dient ein leistungsfähiger wie auch besonders sicherer LiPo-Akku PRO-1 oder als Doppalpack PRO-2-DP, die Heizdauer beträgt 2~4 Stunden bzw. 4~8 Stunden. Im Lieferumfang des Heizpakets ist ein CC/CV-Ladegerät enthalten. Das Akkupack kann in einer Jacken- oder Hosentasche getragen werden, alternativ kommen Gürteltaschen mit Cliphalter zum Einsatz.
Heizteufels bewärmte Prothesen-Inlays sollen in allen Jahreszeiten helfen, die kühlen Hautkontaktflächen bei der Prothesennutzung mit einer wohltuenden Wärme entgegenzusteuern und sorgen somit für ein Wohlbefinden wie auch glückliches Lebensgefühl.
Das beheizbare "Prothesen-Inlay" ist aus einem hydrophoben, anti-allergischen Textil hergestellt. Als Heiztechnik werden sehr dünne und hochflexible Heizteufel Heizdrähte verwendet, die eine sehr hohe Lebensdauer und Tragesicherheit liefern. Eine angeschlossene Thermostatregelung sorgt für gleichmäßige Bewärmung bei 37°C.
Auf Wunsch fertigt Heizteufel auch leicht anzuziehende Wärmehauben für Arm- und Beinstümpfe an, die mit einem rutschfesten Noppenhalterung versehen werden. Senden Sie uns eine Zeichnung mit ihren Maßen oder eine Baumustervorlage und Sie erhalten im Gegenzug ein Angebot von unserer Schneiderei.
Antrag auf Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Heizteufel wird sehr häufig danach gefragt, ob Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die Kosten für die Anschaffung dieses Heizproduktes übernehmen. Daher möchten wir an dieser Stelle unsere Erfahrungen kurz darstellen:
Dieser beheizbare Artikel ist kein Medizinprodukt im Sinne des MDR und hat folglich keine Hilfsmittelnummer, wie sie von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften grundsätzlich zur Kostenübernahme gefordert wird..
Jedoch, es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen und Berufsgenossenschaften diesen Artikel in bestimmtem Umfang, anteilig oder vollständig, kostenmäßig übernehmen auch wenn es kein besagtes Hilfsmittel im Sinne des Medizinproduktegesetzes ist.
Beachten Sie bitte: Heizteufel kann weder eine medizinische noch rechtliche Beratung durchführen. Alle Angaben von uns sind weder rechtsverbindlich noch mit ausgeschlossenem Irrtum verbunden. Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema Hilfsmittel-Kostenübernahme finden Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentrale und intakt.
— WICHTIGER HINWEIS: Artikel mit Sonderanfertigung sind vom Rückgaberecht bzw. Umtausch ausgeschlossen. (siehe Seite Widerrufsrecht / Ausschluss- und Erlöschensgründe) —